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Personalumkleideraum – welche Anforderungen und Arbeitsschutzvorschriften muss er erfüllen?

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten einen hygienischen Ort zur Aufbewahrung ihrer Kleidung bereitzustellen. In manchen Betrieben muss dafür jedoch ein eigener Umkleideraum eingerichtet werden. Ein solcher Personalumkleideraum muss zudem konkrete, gesetzlich festgelegte Anforderungen an Größe, Ausstattung und die darin herrschenden Bedingungen erfüllen. Wie richtet man ihn vorschriftsgemäß ein? Wir geben Tipps!

Personalumkleideraum

Personalumkleideräume: Vorschriften und Rechtsgrundlage

Das polnische Recht stellt detaillierte Anforderungen an Umkleideräume für Mitarbeiter. Die Vorschriften regeln, wann ein solcher Raum einzurichten ist, seine Ausstattung und die darin herrschenden Bedingungen; die Vorgaben hängen von der Zahl der Beschäftigten und der Art der ausgeübten Arbeit ab. 

Die Regeln für Personalumkleideräume hat der Gesetzgeber in mehreren Rechtsakten zusammengefasst:

  • im Gesetz vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch (Dz.U.2025.277);
  • in der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 26. September 1997 über allgemeine Arbeitsschutzvorschriften (Dz.U.2003.169.1650), insbesondere in Anhang Nr. 3 („Anforderungen an Hygiene- und Sanitärräume und -einrichtungen“);
  • in der Verordnung des Infrastrukturministers vom 12. April 2002 über die technischen Bedingungen, denen Gebäude und ihre Lage entsprechen müssen (Dz.U.2022.1225).

Nach den Vorschriften ist der Personalumkleideraum ein Hygiene- und Sanitärraum (neben u. a. Waschräumen, Sanitäranlagen, Räumen zum Waschen, Desinfizieren, Trocknen und Entstauben von Arbeitskleidung und -schuhen sowie persönlicher Schutzausrüstung oder Ruheräumen). Es lohnt sich daher, auch die Bestimmungen über Hygiene- und Sanitärräume zu beachten, die ebenfalls für Umkleideräume gelten, auch wenn sie diese nicht ausdrücklich nennen.

Arbeitsschutzvorschriften: Personalumkleideraum – allgemeine Bestimmungen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mitarbeitern Hygiene- und Sanitärräume sowie -einrichtungen bereitzustellen – ihre Art, Anzahl und Größe richten sich nach der Zahl der Beschäftigten, der Art und den Bedingungen der Arbeit sowie den eingesetzten Technologien.

Umkleideraum für Mitarbeiter: die Pflicht zur Einrichtung

  • Ein Arbeitgeber, der bis zu 20 Personen beschäftigt, kann den Platz zur Aufbewahrung von Privat-, Arbeits- und Schutzkleidung (z. B. Arbeitskleiderschränke) in einem gemeinsamen Sozialraum einrichten, in dem sich auch z. B. Waschbecken und ein Platz zum Essen befinden. Unter einer Bedingung: Im Betrieb treten keine gesundheitsschädlichen Faktoren oder besonderen Hygieneanforderungen auf, und die Mitarbeiter verrichten saubere Arbeiten.
  • Büroangestellte dürfen ihre Kleidung in den Arbeitsräumen aufbewahren, allerdings an speziell dafür vorgesehenen Stellen (bereitzustellen sind z. B. Garderobenschränke, Kleiderhaken).
  • In den übrigen Fällen ist die Kleidung in Umkleideräumen aufzubewahren. Die Umkleideräume sind getrennt für Frauen und Männer einzurichten, es sei denn, in einer Schicht arbeiten bis zu 10 Mitarbeiter, die diese Räume zeitlich getrennt nutzen können.

Je nach Bedingungen und Art der Arbeit muss der Arbeitgeber außerdem einen bestimmten Typ von Umkleideraum einrichten (für die Privatkleidung der Mitarbeiter, für Arbeitskleidung, einen Basis- oder einen Durchgangsumkleideraum).

Allgemeine Bedingungen und Ausstattung des Personalumkleideraums

  • Der Umkleideraum ist in dem Gebäude einzurichten, in dem die Beschäftigten arbeiten, oder in einem damit durch einen überdachten Gang verbundenen Gebäude, in einem separaten oder abgetrennten Raum.
  • Personalumkleideräume müssen gemäß den geltenden bautechnischen Vorschriften und den einschlägigen polnischen Normen beheizt, beleuchtet und belüftet werden. Die Mindesttemperatur im Personalumkleideraum beträgt 24 °C (Raum zum Umkleiden gemäß der Verordnung über technische Bedingungen). Im Umkleideraum ist ein mindestens vierfacher Luftwechsel pro Stunde sicherzustellen (bei mehr als 25 Mitarbeitern: mechanische Lüftung).
  • Der Raum für den Umkleideraum muss mindestens 2,5 m hoch sein (bis 2,2 m lichte Höhe, wenn er im Souterrain, Keller oder Dachgeschoss liegt).
  • Im Umkleideraum sind Sitzplätze für mindestens 50 % der Mitarbeiter der größten Schicht vorzusehen. Wenn die Arbeit zu starker Verschmutzung der Kleidung führt oder die Arbeitskleidung besondere Bedingungen erfüllen muss, müssen im Umkleidebereich auch Einrichtungen zum Desinfizieren, Entstauben und Trocknen der Kleidung sowie zur Schuhreinigung vorhanden sein (je nach Bedarf).
  • Der Mindestabstand zwischen den Schränken im Umkleideraum (Durchgangsbreite) beträgt 1,5 m; der Durchgang zwischen einer Schrankreihe und der Wand muss mindestens 1,1 m betragen. Sozialschränke, die im Personalumkleideraum montiert werden, müssen die Anforderungen der einschlägigen polnischen Normen erfüllen.
  • Im Umkleidebereich müssen für die Mitarbeiter leicht zugängliche Waschräume vorhanden sein, die einen kollisionsfreien Verkehr der bereits gewaschenen und in Privatkleidung umgezogenen Personen und der übrigen Mitarbeiter ermöglichen.
  • Im Umkleideraum sollte keine Videoüberwachung installiert werden, es sei denn, sie ist unerlässlich und verletzt nicht die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter.

Personalumkleideraum: detaillierte Anforderungen

Die übrigen Vorgaben für Personalumkleideräume hängen davon ab, womit sich die Beschäftigten des Unternehmens befassen, unter welchen Bedingungen sie arbeiten und welche Anforderungen im Betrieb zu erfüllen sind. 

Umkleideräume für die Privatkleidung der Mitarbeiter

Der Umkleideraum für Privatkleidung muss mit Schränken zur individuellen Nutzung für jeden Mitarbeiter ausgestattet sein. Der Arbeitgeber muss mindestens 0,3 m2 freie Bodenfläche pro Person sicherstellen. Wenn die Arbeitsbedingungen es zulassen, kann eine Garderobe mit Kleiderhaken eingerichtet werden (sie muss jedoch von dafür bestimmtem Personal betreut werden). Wenn die Mitarbeiter ihre Kleidung gegen Arbeitskleidung wechseln, sind darin getrennte Räume für Frauen und Männer (oder Kabinen) sowie Sitzplätze für mindestens 30 % der Mitarbeiter der größten Schicht vorzusehen.

Umkleideräume für Arbeits- und Schutzkleidung

Ein Umkleideraum für Arbeits- und Schutzkleidung ist unabhängig vom Umkleideraum für Privatkleidung einzurichten, wenn die Arbeit zu erheblicher Verschmutzung der Kleidung führt oder die Kleidung besondere hygienisch-sanitäre Anforderungen erfüllen muss. Auch hier gelten die Anforderungen von mindestens 0,3 m2 freier Bodenfläche und einem individuellen Schrank für jeden Mitarbeiter. Darüber hinaus muss der Umkleideraum für Arbeitskleidung direkt mit dem Waschraum, den Duschen und dem Umkleideraum für Privatkleidung verbunden sein.

Basisumkleideraum

Er kann anstelle von zwei getrennten Umkleideräumen eingerichtet werden, wenn die Verschmutzung der Schutzkleidung nicht zur Verunreinigung der Privatkleidung der Mitarbeiter führt. Der Basisumkleideraum muss mit einem Waschraum verbunden sein. Darin sind jedem Mitarbeiter mehr Fläche (0,5 m2) und zwei Einzelschränke oder ein Doppelschrank zu gewährleisten (um Privat- sowie Arbeits- und Schutzkleidung getrennt aufbewahren zu können).

Durchgangsumkleideraum

Ein Durchgangsumkleideraum ist verpflichtend, wenn bei der Arbeit u. a. giftige, infektiöse, reizende oder übelriechende Stoffe verwendet werden oder entstehen bzw. eine starke Verschmutzung (z. B. Staubbelastung) auftritt. Er ist in zwei Bereiche zu unterteilen: für Privatkleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung, die die für diese Umkleideraumtypen festgelegten Anforderungen (wie oben) erfüllen müssen. Der Verkehr zwischen den Bereichen des Durchgangsumkleideraums muss durch einen Sanitärraum mit Duschen erfolgen.

Bei der Einrichtung von Umkleideräumen für Mitarbeiter lohnt es sich, die Unterstützung der Spezialisten von ALSANIT in Anspruch zu nehmen: des europäischen Marktführers für Betriebsausstattung. Wir beraten Sie kompetent und liefern die komplette Ausstattung für Umkleideräume und Sanitäranlagen – so setzen Sie Ihre Investition schnell und bequem um. Kontaktieren Sie uns.

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FAQ:

  1. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Personalumkleideraum bereitzustellen?

Ja, mit zwei Ausnahmen. Beschäftigt das Unternehmen bis zu 20 Personen, die unter sauberen und sicheren Bedingungen arbeiten, kann der Platz zur Aufbewahrung der Kleidung in einem gemeinsamen Sozialraum eingerichtet werden. Auch Büroangestellte dürfen ihre Kleidung im Arbeitsraum an einem speziell dafür vorgesehenen Platz aufbewahren.

  1. Muss der Arbeitgeber getrennte Umkleideräume für Frauen und Männer bereitstellen?

Ja, es sei denn, im Betrieb sind bis zu 10 Mitarbeiter pro Schicht beschäftigt (oder 5 bei einer Hakengarderobe). Dann ist die Möglichkeit einer zeitlich getrennten Nutzung des Umkleideraums sicherzustellen oder es sind separate Umkleidekabinen vorzusehen.

  1. Wie viele m2 pro Mitarbeiter müssen im Umkleideraum zur Verfügung stehen?

Jedem Mitarbeiter sind mindestens 0,3 m2 (Umkleideraum für Privatkleidung sowie für Arbeitskleidung) bzw. 0,5 m2 (Basisumkleideraum: kombiniert) freie Bodenfläche zu gewährleisten.


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